Staatsexamen / Erste Juristische Prüfung

Rechtswissenschaft schlie?t als einziger Studiengang der Universit?t Bremen mit der Ersten Juristischen Prüfung, dem früherem Ersten Staatsexamen, ab. Im Gegensatz zu Bachelorstudieng?ngen dauert das Studium der Rechtswissenschaft 9 Semester. Wer als Richterin bzw. Richter, Staatsanw?ltin bzw. -anwalt oder als niedergelassene Anwaltin bzw. Anwalt arbeiten m?chte, ben?tigt im Anschluss das Zweite Staatsexamen. Das Zweite Staatsexamen wird nach dem universi?ten Studium und dem Ersten Staatsexamen und einem anschlie?enden 24-monatigen Referendariat abgelegt.

 

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Studien- und Prüfungsverlauf

Um Ihr Studienziel Erstes Staatsexamen/Diplom-Jurist*in (Dipl.-Jur.) zu erreichen, müssen Sie im Laufe Ihres Studiums verschiedene Prüfungen absolvieren. Die Regelstudienzeit hierfür betr?gt einschlie?lich der Pürfungszeit viereinhalb Jahre.

Das Studium beginnt mit dem Pflichtfachstudium, das in der Regel 5 Semester umfasst. Das Pflichtfachstudium beinhaltet die drei Gebiete Bürgerliches Recht, Kriminalwissenschaft/Strafrecht und ?ffentliches Recht. Es gliedert sich in ein Grund- (1.-2. Semester) und ein Hauptsudium (3.-5. Semester), die von studienbegleitenden schriftlichen Leistungsnachweisen (Semesterabschlussklausuren und -hausarbeiten) begleitet werden. Daran schlie?t sich das universit?re Schwerpunktstudium an. Derzeit werden folgende Schwerpunktbereiche angeboten:

  • Grundlagen des Rechts
  • Umweltrecht und ?ffentliches Wirtschaftsrecht
  • Internationales und Europ?isches Wirtschaftsrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht im internationalen und supranationalen Kontext
  • Strafrecht und Kriminalpolitik in Europa

Detaillierte Informationen zum Studienverlauf finden Sie auf den Seiten des Fachbereichs 6.