Master
Ein Masterstudium dient der fachwissenschaftlichen Vertiefung oder Erweiterung der mit dem Bachelorabschluss erworbenen Qualifikation. Masterstudieng?nge haben eine Regelstudienzeit von zwei bis vier Semestern und setzen ein erfolgreich abgeschlossenes, einschl?giges Studium auf Bachelorniveau voraus.
Allgemeine Informationen zur Masterbewerbung und dem Zulassungsverfahren finden Sie auf dieser Seite. Alle weiteren detaillierten Informationen zu den jeweiligen Aufnahmebestimmungen und Antragsfristen finden Sie in unserem Masterportal.
Inhalt dieser Seite:

Video: Wie bewerbe ich mich auf einen Master-Studienplatz? (auf Englisch)
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Mo, Do 10-12 Uhr
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Mo, Mi, Do 10-12 Uhr und Di 13-15 Uhr
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Antr?ge und Fristen
Ein Antrag m?glich
Studienanf?nger und Fortgeschrittene müssen ihre Studienplatzantr?ge online stellen. Es ist nur eine Bewerbung auf einen Masterstudiengang m?glich. Alle erforderlichen Nachweise müssen bis zum Fristende im Internet hochgeladen und im Zulassungsfall vor der Immatrikulation beim Sekretariat für Studierende SfS in Papierform eingereicht werden. Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, wird Ihnen im Zulassungsbescheid genannt.
Das Bewerbungsportal wird 6-8 Wochen vor Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist ge?ffnet. Die Bewerbungsfristen, wichtige Informationen sowie die Aufnahmeordnungen finden Sie im Masterportal.
Antragsfristen
Bewerbung für Studienanf?nger*innen
Für Studienanf?nger*innen gelten je nach Studiengang unterschiedliche Bewerbungsfristen. In der Regel fangen die Masterstudieng?nge zum Wintersemester an. Manchmal ist ein Anfang nur zum Sommersemester oder ein Studienanfang sowohl zum Winter- als zum Sommersemester m?glich. Informationen zum Studienanfang finden Sie im Masterportal.
Bewerbung für Fortgeschrittene Studierende
Fortgeschrittene Studierende k?nnen sich i.d.R. sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester bewerben. Die Fristen für das Wintersemester sind die gleiche wie für Studienanf?nger*innen, für das Sommersemester 15.1.
Dual Degree
Studierenden in Masterstudieng?ngen mit einem Dual Degree erwerben einen oder zwei internationale Abschlüsse. Dual-Degree-Studierende müssen ein Teil ihres Studiums an einer ausl?ndischen Hochschule absolvieren. Die an dem Dual-Degree-Programm beteiligten Hochschulen stellen entweder zwei getrennte Zeugnisse aus (Double Degree) oder ein gemeinsames Zeugnis (Joint Degree). Für die Aufnahme ins Dual-Degree-Studium gelten oft besondere Voraussetzungen, die in der jeweiligen Aufnahmeordnung genannt werden. Masterstudieng?nge mit einem Dual Degree finden Sie auf der Seite zu unseren internationalen Studieng?ngen.
Voraussetzungen
Studiengangsspezifische Voraussetzungen
Für jeden Masterstudiengang werden die Voraussetzungen in einer fachspezifischen Aufnahmeordnung festgelegt. Für die Immatrikulation wird ein fachlich entsprechender Hochschulabschluss mindestens auf Bachelorniveau verlangt. Darüber hinaus k?nnen Fremdsprachenkenntnisse, bestimmte fachliche Leistungen, ein Motivationsschreiben, ein bestimmter Notendurchschnitt oder die Teilnahme an einem Aufnahmetest gefordert werden.
Sprachkenntnisse
Die erforderlichen Sprachkenntnisse für die Zulassung zum Masterstudium finden Sie in der Aufnahmeordnung des jeweiligen Studienganges. Wie die Sprachkenntnisse nachgewiesen werden k?nnen, erfahren Sie im Sprachenzentrum.
Deutsch C1
Der Sprachnachweis für Deutsch C1 entf?llt, falls die Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) oder der Bachelor an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben wurde. Geforderte Sprachzertifikate müssen i.d.R. sp?testens zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn nachgewiesen werden. ? dafa888唯一登录网站_大发888体育-官方注册 Informationen zum Deutsch-Nachweis
Englisch C1
Fordern Masterstudieng?nge zur Immatrikulation englische Sprachkenntnisse auf dem C1-Niveau, findet die Lehre in englischer Sprache statt.
? dafa888唯一登录网站_大发888体育-官方注册 Informationen zum Englisch-Nachweis
Zulassungsverfahren
Mindest-CP bei der Antragstellung
Zur Bewerbungsfrist k?nnen Bachelorstudierende meist noch nicht den Bachelorabschluss nachweisen. Für die Antragsstellung genügt deshalb eine geringere Credit-Point-Anzahl. Wieviele CP Sie bei der Bewerbung mindestens vorweisen müssen, entnehmen Sie der Aufnahmeordnung des Studienganges.
Im Fall einer Zulassung muss für die Immatrikulation der erfolgreiche Bachelorabschluss sp?testens zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn vorliegen. Auf dem Nachweis muss die Abschlussnote des Bachelors bescheinigt sein. Bitte beachten Sie, dass eine Bescheinigung ohne endgültige Abschlussnote für die Immatrikulation nicht ausreichend ist und 4,0-Bescheinigungen nicht akzeptiert werden k?nnen.
Mindest-CP in bestimmten Studienschwerpunkten
Bei einigen Masterprogrammenist der Nachweis einer Mindest-CP-Zahl in einer bestimmten Fachrichtung, von Methoden-Kenntnissen wie z.B. Statistik oder in bestimmten Studienschwerpunkten Voraussetzung, um im Bewerbungsverfahren berücksichtigt zu werden. Die in der Aufnahmeordnung definierten Mindest-CP müssen bis zum Bewerbungsschluss nachgewiesen werden.
Zulassungsbeschr?nkung
Bei einigen Studieng?ngen ist die Anzahl der Studienpl?tze begrenzt und es findet ein Auswahlverfahren statt. Bei den zulassungsfreien Masterstudieng?ngen erhalten Bachelorabsolvent:innen einen Studienplatz, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Im Vergabeverfahren der zulassungsbeschr?nkten Masterstudieng?nge werden h?ufig dafa888唯一登录网站_大发888体育-官方注册ere Kriterien berücksichtigt. Bei der Studienplatzvergabe wird immer die Note des Bachelorzeugnisses einbezogen. Aber auch ein Notendurchschnitt in einem Studienschwerpunkt, das Movitationsschreiben oder das Ergebnis eines Tests k?nnen bei der Studienplatzvergabe eine Rolle spielen. Die Modalit?ten sind in der Aufnahmeordnung des jeweiligen Masterstudienganges geregelt. Ein H?rtefallantrag ist m?glich und kann bei der Online-Bewerbung im MOIN-Portal gestellt werden.
Fortgeschrittene
Fortgeschrittene Masterbewerber:innen müssen anrechenbare Studienleistungen im beantragten Masterstudiengang vorweisen (i.d.R. mindestens 10 CP). Sie werden dann in ein h?heres Fachsemester eingeschrieben. Der Nachweis über die CP muss bei zulassungsbeschr?nkten Masterstudieng?ngen bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist, bei zulassungfreien Masterstudieng?ngen muss der CP-Nachweis bis zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn (i.d.R. Ende Oktober für das Wintersemester und Mitte bis Ende April für das Sommersemester) eingegangen sein.
Bitte beachten Sie: Derzeit werden alle Aufnahmeordnungen an die Frist für zulassungsfreie Masterstudieng?nge angepasst. In ?lteren Aufnahmeordnungen kann auch eine andere Frist genannt werden. Bei zulassungsfreien Masterstudieng?ngen gilt aber in jedem Fall die Frist von zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn für den Fortgeschrittenen-Nachweis von 10 CP.
Weiterbildung mit Masterabschluss
Weiterbildende Masterstudieng?nge setzen Zeiten der Berufst?tigkeit voraus, sind kostenpflichtig und werden z.T. berufsbegleitend angeboten. Ansprechpartnerin ist die Akademie für Weiterbildung.