Bremer Studienfonds

F?rderung von Praktika weltweit

Das Programm:
Der Bremer Studien-Fonds, mit Unterstützung der Nolting-Hauff-Stiftung, f?rdert Auslandsaufenthalte von besonders qualifizierten Studierenden und Graduierten der Bremer Hochschulen und Universit?ten. Ziel der F?rderung ist insbesondere die pers?nliche und berufliche Weiterqualifizierung der Kandidatinnen und Kandidaten im Rahmen eines zeitlich begrenzten Auslandsaufenthaltes von maximal 6 Monaten.
Absolventinnen und Absolventen sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie den Auslandsaufenthalt innerhalb von drei Monaten nach Beendigung ihres Studiums antreten.

Wer kann sich bewerben?
Bewerben k?nnen sich Studierende, Absolventinnen und Absolventen, Doktorandinnen und Doktoranden der Universit?t Bremen und der Bremer Hochschulen. Die zentrale Bewerbungsvoraussetzung ist, dass im Rahmen des Aufenthaltes eine berufliche Weiterqualifizierung beabsichtigt ist. Besonders geeignet sind deshalb praxisbezogene Aufenthalte.

Was wird gef?rdert?
Gef?rdert werden Auslandsaufenthalte von besonders qualifizierten Studierenden und Graduierten der Bremer Hochschulen und Universit?ten bis zu einer H?chstdauer von 6 Monaten. Von einer F?rderung ausgeschlossen sind Aufenthalte/Praktika, die in den Studien- oder Prüfungsordnungen verbindlich vorgeschrieben sind; reine Studienanteile oder studiengebundene Projekte; Diplomarbeiten oder reine Forschungsaufenthalte ohne berufsqualifizierenden Charakter.

Der Aufenthalt darf au?erdem erst dann beginnen, wenn der Fonds eine Entscheidung getroffen hat - dies ist meist 4 Wochen nach Bewerbungsschluss der Fall.

Wie hoch ist die F?rderung?
Es werden einmalige Zuschüsse vergeben, deren H?he auf der Grundlage der Erfordernisse der Projekte und der Kostenpl?ne der Bewerberinnen und Bewerber festgelegt wird.

Wo und wann kann man sich bewerben?
Die Bewerbung um ein Stipendium des Bremer Studien- Fonds erfolgt mittels eines schriftlichen Antrags, der jeweils bis zum 15. Januar bzw. 15. Juni eines Jahres beim International Office eingereicht werden kann.

Bewerbungsinformationen und Antrag
Vergaberichtlinien

Beratung

Sprechzeiten im Beratungs- und Servicebüro des International Office:

VWG 0580

Unsere Sprechzeiten: 

Pr?senz und per Zoom (Online-Beratung):
Montag: 9-11:30
Mittwoch: 14-16 Uhr

Nur Zoom
(Online-Beratung):
Donnerstag: 9-11:30

 

Kontakt


Barbara Hasenmüller
Tel.: +49 421 218-60374
Email: auslandspraktikaprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

Blog "Praxisschock"

Berichte aus dem Auslandspraktikum

Auf unserem Blog 'Praxisschock' finden Sie die Abschlussberichte von PraktikantInnen. Sie k?nnen so vorab und quasi aus erster Hand miterleben, wie das Abenteuer Auslandspraktikum für Ihre KommilitonInnen abl?uft - und vielleicht bekommen Sie ja selbst Lust, sich ins Abenteuer zu stürzen!

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