Erasmus Praktika für Studierende

Das Programm:
Das ERASMUS-Programm erm?glicht Studierenden und Absolventen der Universit?t Bremen ein mit einem ERASMUS-Stipendium gef?rdertes Praktikum in einem der am Programm teilnehmenden L?nder durchzuführen. Hierzu geh?ren die EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei. Ebenfalls dazu geh?ren die franz?sischen und niederl?ndischen ?berseegebiete.
Studierende und Absolventen k?nnen in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat, Staatsexamen) dafa888唯一登录网站_大发888体育-官方注册fach, und insgesamt bis zu zw?lf Monate (Staatsexamen 24 Monate) gef?rdert werden. Wenn sie in ihrem jetzigen Studienzyklus bereits eine Erasmus-F?rderung erhalten haben, wird diese auf die zw?lf Monate angerechnet. Praktika k?nnen ab zwei Monaten (bislang drei Monate) w?hrend und nach Abschluss des Studiums gef?rdert werden. Lehramtsassistenzen werden als Praktika gef?rdert
Ziel des Programms ist es, den Studierenden und Absolventen einen Zugang zum Erwerb praxisrelevanter Erfahrungen zu erm?glichen, innerhalb derer die fachliche Qualifikation ausgebaut als auch die interkulturelle Kompetenz erweitert werden kann. Die Auslandspraktika sollen dazu beitragen, die pers?nliche Mobilit?t zu erweitern, die Gestaltung des Studienverlaufs zu optimieren sowie die Einstiegschancen in das Erwerbsleben und den Arbeitsmarkt zu verbessern.
Wer wird gef?rdert?
Am ERASMUS-Programm k?nnen alle Studierenden der Universit?t Bremen teilnehmen. Also auch Staatsangeh?rige von Nicht-EU-Staaten.
Bewerben k?nnen sich auch Studierende, die bereits ein durch das ERASMUS-Programm gef?rdertes Auslandsstudium/-praktikum absolviert haben, solange die gesamte F?rderdauer zw?lf Monate in der aktuellen Studienphase nicht übersteigt.
Was wird gef?rdert?
Gef?rdert wird die Durchführung von Auslandspraktika. Die Praktika müssen einen studien- und fachrelevanten Inhalt aufweisen und in Unternehmen, Organisationen oder Einrichtungen eines anderen ERASMUS-Teilnehmerlandes durchgeführt werden. Die Praktika k?nnen bezahlt oder unbezahlt sein.
Auch Forschungspraktika an Universit?ten k?nnen gef?rdert werden. Ebenso Praktika in NGOs, Verb?nden, Stiftungen, Parteien und den EU-L?nderbüros wie z.B. der Vertretung Bremens in Brüssel.
Praktika in EU-Einrichtungen k?nnen nicht gef?rdert werden. Hierfür gibt es das Kurzstipendien-Programm des DAAD.
Die Dauer der Praktika betr?gt mindestens 2 Monate (60 Tage) und maximal 12 Monate (360 Tage).
Sprachliche und kulturelle Vorbereitung
Die Teilnehmer sollen sich sprachlich und kulturell auf das Auslandspraktikum vorbereiten, um einen einfacheren Zugang zum Land und ein optimales Ergebnis Ihres Aufenthaltes gew?hrleisten zu k?nnen. Auch wenn das Praktikum nicht in der Landessprache durchgeführt wird, ist es trotzdem sehr empfehlenswert sich zumindest Grundkenntnisse in dieser anzueignen.
Das International Office bietet hierfür interkulturelle Trainings an.
Kursangebote zur sprachlichen Vorbereitung erhalten Sie beim Sprachenzentrum der Hochschulen des Landes Bremen an der Universit?t Bremen.
Wie hoch ist das Stipendium?
Die finanzielle F?rderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Ziell?ndern ("Programml?nder").
Für ERASMUS-Praktika gelten im Programmjahr 2021/23 die folgenden drei L?ndergruppen:
- Gruppe 1: D?nemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes K?nigreich.
- Gruppe 2: Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, ?sterreich, Portugal, Spanien, Zypern .
- Gruppe 3: Bulgarien, Estland, Kroaien, Lettland, Litauen, Polen, Rum?nien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.
Die F?rderbetr?ge der Universit?t Bremen im Programmjahr 2021/23 betragen
Gruppe 1: 600 Euro
Gruppe 2: 540 Euro
Gruppe 3: 480 Euro
Wo kann man sich bewerben?
Bewerben k?nnen Sie sich, au?er für Praktika in Gro?britannien, hier über unsere Datenbank MobilityOnline. Anschlie?end laden Sie bitte die folgenden Dokumente (die Formulare k?nnen Sie in MobilityOnline herunterladen) hoch:
- Motivationsschreiben
- Immatriktulationsbescheinigung
- Tabellarischer Lebenslauf (wenn m?glich im Format Europass)
- Confirmation of Training Placement (vom Unternehmen auszufüllen)
- ECTS- Bescheinigung bzw.Anerkennung bei freiwilligen Praktika
Auf die Erasmus-F?rderung für Praktika in Gro?britannien bewerben Sie sich bitte über unsere 'Praktika in Gro?britannien'-Webseite.
Antragsfrist
Der Antrag auf F?rderung eines Erasmus-Auslandspraktikums kann jederzeit vor Beginn des Praktikums beim International Office eingereicht werden.
Gef?rdert werden Praktika in
- allen Mitgliedstaaten der Europ?ischen Union:
- Belgien, Bulgarien, D?nemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Gro?britannien, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, ?sterreich, Polen, Portugal, Rum?nien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern,
- den EU-Beitrittsl?nder: Türkei und Mazedonien,
- den EWR-Staaten: Island, Liechtenstein und Norwegen,
- den ?bersee-Territorien von EU-Mitgliedstaaten: Azoren, Madeira, Kanarische Inseln sowie in:
- den franz?sischen ?berseedepartements/Gebieten: Franz?sisch-Guayana, Franz?sisch-Polynesien, Franz?sische Süd- und Antarktisgebiete, Futuna, Guadeloupe, La Réunion, Miquelon, Martinique, Mayotte, Neukaledonien, Saint-Barthélemy, Saint-Martin, Saint-Pierre, Wallis
- den britischen Gebieten: Anguilla, Ascension, Bermuda, Britisches Antarktis-Territorium, Britische Jungferninseln, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Falklandinseln, Gibraltar, Kaimaninseln, Montserrat, Pitcairninseln, St. Helena, Südgeorgien, Südliche Sandwichinseln, Tristan da Cunha, Turks- und Caicoinseln
- den niederl?ndischen Gebieten: Aruba, Bonaire, Cura?ao, Niederl?ndische Antillen, Saba, Sint Eustatuis, Sint Maarten
- den italienienischen Gemeinden: Campione d'Italia, Livigno, ital. Teil des Luganersees
- den spanischen Gebieten/Regionen: Ceuta, Melilla
- dem griechischen Gebiet: Berg Athos
- der finnischen Inselgruppe: ?land
- dem d?nisches Autonomiegebiet: Gr?nland
Bewerbungsunterlagen Erasmus-Praktikum
Um sich auf ein Erasmus-Stipendium zu bewerben, müssen Sie folgende Unterlagen im International Office einreichen:
- Bewerbung über MobilityOnline. Anschlie?end die folgenden Dokumente hochladen.
- Motivationsschreiben
- Immatriktulationsbescheinigung
- Tabellarischer Lebenslauf (wenn m?glich im Format Europass)
- Confirmation of Training Placement (vom Unternehmen auszufüllen)
- ECTS- Bescheinigung bzw.Anerkennung bei freiwilligen Praktika
Die Bewerbung muss vor Beginn des Praktikums eingehen, sodass eine pünktliche Auszahlung gew?hrleistet werden kann. Sie k?nnen fehlende Unterlagen auch problemlos nachreichen, sobald sie Ihnen zur Verfügung stehen.
Vertragsunterlagen Erasmus-Praktikum
Wenn Sie die Zusage für eine F?rderung durch das Erasmus-Programm erhalten, bekommen Sie gleichzeitig Ihre Vertragsunterlagen zugeschickt: Das Grant Agreement in zweifacher-, und das Learning Agreement in dreifacher Ausführung.
Bitte tragen Sie Ihre Kontoverbindung in das Grant Agreement ein, unterschreiben es und schicken uns ein Exemplar im Original zurück. Das andere ist für Sie.
Das Learning Agreement muss von Ihnen und einem Verantwortlichen im Unternehmen unterzeichnet werden. Bitte lassen Sie uns eine unterschriebene Kopie zukommen, hier reicht auch ein Scan. Die weiteren Exemplare sind jeweils für Sie und Ihr Unternehmen.
Sobald die Vertragsunterlagen unterschrieben im International Office vorliegen, kann die erste Rate des Stipendiums ausgezahlt werden.
Abschlussunterlagen Erasmus-Praktikum
Um die zweite Rate Ihres Erasmus-Stipendiums zu erhalten, müssen Sie die Abschlussunterlagen vollst?ndig und fristgerecht im International Office einreichen.
Die Abschlussunterlagen setzten sich aus folgenden Dokumenten zusammen:
- Assessment-Formular, unterschrieben und ausgefüllt
- Certificate, unterschrieben und ausgefüllt
- Abschlussbericht zur Ver?ffentlichung auf unserem Blog(am besten mit Fotos)
Das Assessment-Formular, das Certificate und den Europass bekommen Sie mit Ihren Vertragsunterlagen zugeschickt. Nach Abschluss Ihres Praktikums bekommen Sie eine automatisch generierte e-Mail, die Sie dazu auffordert, die EU-Survey auszufüllen. Diese EU-Survey ist verpflichtender Bestandteil der Erasmus-F?rderung.
Wir ben?tigen keines dieser Dokumente im Original, Sie k?nnen sie uns entweder postalisch oder per e-Mail zukommen lassen.

Beratung
Sprechzeiten im Beratungs- und Servicebüro des International Office:
VWG 0580
Unsere Sprechzeiten:
Pr?senz und per Zoom (Online-Beratung):
Montag: 9-11:30
Mittwoch: 14-16 Uhr
Nur Zoom
(Online-Beratung):
Donnerstag: 9-11:30
Kontakt
Barbara Hasenmüller
Tel.: +49 421 218-60374
Email: auslandspraktikaprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de
Blog "Praxisschock"
Berichte aus dem Auslandspraktikum
Auf unserem Blog 'Praxisschock' finden Sie die Abschlussberichte von PraktikantInnen. Sie k?nnen so vorab und quasi aus erster Hand miterleben, wie das Abenteuer Auslandspraktikum für Ihre KommilitonInnen abl?uft - und vielleicht bekommen Sie ja selbst Lust, sich ins Abenteuer zu stürzen!
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Information zu Praktika in UK nach dem Brexit
Bis zum 31.05.2023 sind auch weiterhin aus dem Programm Erasmus+ gef?rderte Praktika in Gro?britannien m?glich. Einzelheiten zu den ab 01.01.2021 geltenden Bedingungen finden Sie hier.
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