Erasmus-Studienaufenthalt

Mit Erasmus im Ausland studieren

Erasmus Plus Logo

Im Rahmen des europ?ischen ERASMUS+ - Programms haben Sie als Studierende der Universit?t Bremen die M?glichkeit, jeweils für mindestens 2 bis h?chstens 12 Monate innerhalb eines Studienabschnittes (Bachelor, Master oder PhD) an einer der europ?ischen Partnerhochschulen Ihres Studiengangs zu studieren. Das hei?t, wenn Sie w?hrend Ihres Bachelor-Studiums schon einmal mit Erasmus im Ausland waren, wird ihr "Guthaben" wieder auf maximal 12 Monate gesetzt, sobald Sie in den Master übergehen. 

Folgende L?nder nehmen am Erasmus+ Programm teil: alle 27 EU-Mitgliedsstaaten, sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei. Austauschma?nahmen mit der Schweiz laufen nicht über das Erasmus+- Programm, sondern werden komplett von der Schweiz finanziert.

Aktuelle Informationen zu Erasmus in Gro?britannien und Brexit finden Sie auf der Website des DAAD.

Eine Erasmus-F?rderung kann nur vergeben werden, wenn ein inter-institutionelles Erasmus+ Abkommen zwischen den Studieng?ngen der Heimathochschule und der Partnerhochschule vorliegt.

Hier finden Sie eine ?bersicht der Erasmus+ Vertr?ge, sortiert nach Fachbereichen/F?chern bzw. L?ndern. Zurzeit wird die Liste aktualisiert. Mit dem Start der neuen Erasmus Programmgeneration werden die bestehenden Vertr?ge geprüft und angepasst, einige werden storniert. Im Zweifelsfall lassen Sie sich von ihrer Erasmusbeauftragten oder ihrem Erasmusbeauftragten beraten.

  • Kompletter Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Intensive Betreuung an Heimat- und Gasthochschule
  • sprachliche Vorbereitung
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
  • Mobilit?tszuschuss nach drei L?nderkategorien
  • Die Dauer eines einzelnen Erasmus-Studienaufenthaltes muss mindestens 2 Monate und darf h?chstens 12 Monate betragen.

Der DAAD hat die monatlichen Erasmus Mobilit?tszuschüsse national festgelegt:

Monatliche F?rderraten für das Projektjahr 2022/27
Diese Raten gelten erst ab dem Wintersemester 2022/23:

600 Euro/Monat für L?nderkategorie I (D?nemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden),
540 Euro/Monat für L?nderkategorie II (Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, ?sterreich, Portugal, Spanien, Zypern),
490 Euro/Monat für L?nderkategorie III (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rum?nien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn).

Für das Hochschuljahr 2023/24 haben wir vom DAAD weniger Mittel für die Studierendenmobilit?t erhalten als erwartet. Erfreulicherweise sind die Zahlen der Mobilit?ten gestiegen. Mehr als die H?lfte der Studierenden erhalten den Zuschlag für die Soziale Teilhabe, was sich auch im Budget bemerkbar macht. Aufgrund der Budgetkürzungen mussten wir bei der Zuweisung der Mobilit?tszuschüsse ?nderungen vornehmen. Der Mobilit?tszuschuss wir wie folgt ausgezahlt: Studierende, die für ein Semester im Ausland studieren, erhalten einen Zuschuss für bis zu 4 Monaten (120 Tage), Studierende, die für ein Hochschuljahr im Ausland studieren erhalten einen Zuschuss für bis zu 8 Monaten (239 Tage).

Der Mobilit?tszuschuss wird tag-genau berechnet.

 

Für das Projektjahr 2019/20 bis 2021/22 betragen die monatlichen F?rderraten:

450 Euro/Monat für L?nderkategorie I (D?nemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes K?nigreich),
390 Euro/Monat für L?nderkategorie II (Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, ?sterreich, Portugal, Spanien, Zypern),
330 Euro/Monat für L?nderkategorie III (Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rum?nien, Slowakei, Slowenien, Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn).

Die Chancengleichheit ist ein zentrales Anliegen im Programm Erasmus+.

Aus diesem Grund haben Studierende mit besonderen Bedürfnissen die M?glichlkeit, für ihren Auslandsaufenthalt zus?tzliche Mittel zu beantragen.

Studierende mit einer Behinderung, die einen GdB von mindestens 20% haben, k?nnen einen Pauschalzuschuss beantragen. Unabh?ngig von dem Zielland bel?uft sich der monatliche Zuschuss auf 250 Euro.

Entstehen für die Mobilit?t aufgrund der Behinderung deutliche Mehrkosten kann man einen Langantrag für eine F?rderung von bis zu 15.000 Euro stellen. Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor der Ausreise bei DAAD eingereicht werden.

Studierende, die mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, und im Ausland alleinerziehend sind, k?nnen eine monatliche Pauschale in H?he von 250 Euro (unabh?ngig von der Anzahl der Kinder) beantragen, die zus?tzlich zur regul?ren Erasmus+ F?rderrate ausgezahlt wird.

Ab dem Hochschuljahr 2022/23 erhalten auch Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie erwerbst?tige Studierende einen zus?tzlichen Zuschuss von 250 Euro pro Monat

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen der Bewerbung auf eine Erasmus-F?rderung.

Vorbereitende Reisen für Teilnehmende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung und für Teilnehmende mit Kind/ern
Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor der Reise über die Erasmus+ Hochschulkoordinatoren bei der NA DAAD über das Realkostenantragsformular für vorbereitende Reisen gestellt werden. Es k?nnen maximal 15.000 EUR pro Mobilit?t bewilligt werden. dafa888唯一登录网站_大发888体育-官方注册 dazu finden Sie auf den Webseiten des NA DAAD.

Viele Studierende mit besonderen Bedürfnissen haben die Mobilit?tshindernisse überwunden und sich mit Erasmus-Unterstützung auf den Weg gemacht. Mutmachende Erfahrungsberichte finden Sie auf den Seiten des DAAD.

 

  • Immatrikulation an der Universit?t Bremen;
  • Mindestens ein abgeschlossenes Studienjahr vor Antritt des Auslandsaufenthaltes;
  • Kenntnisse der Unterrichtssprache auf dem Niveau B2
  • m?glichst Grundkenntnisse der Landessprache

Studierende k?nnen im Erasmus+ - Programm in jeder Studienphase (Bachelor, Master, PhD)  bis zu 12 Monate gef?rdert werden. Eine Kombination von Studium und Praktikum ist m?glich.

Die Bewerbung erfolgt online. Danach müssen die unterschriebenen Unterlagen bei den ERASMUS-Beauftragten der jeweiligen Fachbereiche eingereicht werden. Die ERASMUS- Beauftragten entscheiden über die Platzverteilung. Sie sind es auch, die Auskunft über die Anerkennung der im Ausland erzielten Studienleistungen und über spezielle fachliche und sprachliche Voraussetzungen geben k?nnen. 

Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Februar für das gesamte darauffolgende akademische Hochschuljahr.

Diese Frist gilt nicht für ERASMUS - Praktika! Für Erasmus- Praktika ist eine fortlaufende Bewerbung m?glich.

Nach der Zuteilung der Erasmuspl?tze im M?rz sind Sp?tbewerbungen auf Restpl?tze nach Absprache mit den Erasmus Koordinator:innen in den Fachbereichen noch bis November m?glich.

Bitte lesen Sie vor Ihrer Online Bewerbung für einen Erasmus Studienplatz unbedingt die Hinweise zum Bewerbungsverfahren und die Anleitung zur Online Anmeldung.

Hinweise zum ERASMUS Bewerbungsverfahren

Anleitung zur Online Anmeldung

Die Datenbank Mobility Online ist ab Mitte Januar für die Bewerbungen ge?ffnet.

Bewerbungsfrist ist der 15. Februar, die Frist ist abgelaufen!

Bitte beachten Sie: falls  Sie sich über dafa888唯一登录网站_大发888体育-官方注册ere Fachbereiche oder verschiedene Austauschprogramme bewerben, müssen Sie jedes Mal eine neue online Bewerbung machen.

Sp?tbewerbungen

Nach Abschluss des Erstvergabeverfahrens sind  ab M?rz in Absprache mit den Erasmus Koordinator:innen in den Fachbereichen bis Ende November noch Sp?tbewerbungen auf Restpl?tze m?glich. Der Link zu Sp?tbewerbung wird an, von den Erasmus Koordinator:innen gew?hlte, Studierende einzeln geschickt.

Wichtiger Hinweis für Studierende, die bereits über Erasmus gef?rdert wurden: Sie k?nnen in jeder Studienphase (BA, MA, PhD) dafa888唯一登录网站_大发888体育-官方注册fach und insgesamt bis zu 12 Monaten gef?rdert werden.

Nach der Rückkehr legt die Studentin/der Student das Learning Agreement und das Transcript of Records bei den für die Anerkennung verantwortlichen Personen vor. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem Fachbereich wie das Anerkennungsverfahren gehandhabt wird. Stellen Sie sicher, dass Sie eine Kopie der Anerkennungsbescheinigung vor Abgabe beim Prüfungsamt in der Datenbank Mobility online hochgeladen wird.

Wünscht der/die Studierende keine Anrechnung der Kurse, da er/sie die entsprechenden Kurse bereits an der Universit?t Bremen abgelegt hat, sollte die Aufnahme dieser Kurse als "freiwillige Zusatzleistung" in das Abschlusszeugnis beantragt  werden.

Der Prozess der Anerkennung sollte umgehend nach der Rückkehr bzw. Erhalt des Transcript of Records eingeleitet werden.

Wichtig: Nicht bestandene Prüfungen an der Universit?t Bremen k?nnen nicht durch im Ausland erbrachte Leistungen als bestanden anerkannt werden – auch nicht, wenn die Anerkennung im Learning Agreement vereinbart wurde. Wurde das Prüfungsverfahren an der Universit?t Bremen angefangen, muss es auch dort beendet werden. Das Prüfungsverfahren gilt mit Anmeldung zur Prüfung als er?ffnet.

(s. Allgemeiner Teil der Prüfungsordnungen (AT) §20 Abs. (5): " An der Universit?t Bremen nicht bestandene Prüfungen k?nnen nur an der Universit?t Bremen wiederholt werden.“)

Detailllerte Informationen zum Learning Agreement und zur Anerkennung finden Sie im Annex des Learning Agreements.

Europakarte mit L?nder in Farbe

Erasmus Erfahrungsberichte

Lesen Sie Erfahrungsberichte aus Erasmus Partneruniversit?ten

Erasmus auf Campus TV

Ein Film der Campus TV über das ERASMUS-Programm

Kontakt

Barbara Hasenmüller

Tel. +49-421-218-60362
euprogprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

Anfragen von nominierten Studierenden rund um den Mobilit?tzuschuss bitte an:
outgoingprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

Beratung

Sprechzeiten im Beratungs- und Servicebüro des International Office:

VWG 0580

Unsere Sprechzeiten: 

Pr?senz und per Zoom (Online-Beratung):
Montag: 9-11:30
Mittwoch: 14-16 Uhr

Nur Zoom
(Online-Beratung):
Donnerstag: 9-11:30